Kritik am Freundschaft mit Kindern - Förderkreis e.V.
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Vereinsausschluß

 

An dieser Stelle wird dokumentiert, wie es zum meinem Ausschluß kam. Die ursprüngliche Kritik an der Handlungsweise des Vereinsvorstandes hat durch den Umgang des Vereinsvorstandes mit der Kritik wesentlich an Substanz gewonnen. Der hier dokumentierte Briefwechsel belegt, wie "offen" und "freundlich" Hubertus von Schoenebeck und sein Vorstand kommunizieren und agieren.

Natürlich ist es eine Zumutung, diese große Menge von Briefen zu lesen. Aber eine Dokumentation wäre keine, wenn tendenziell langweilige Passagen fehlen würden.

Briefwechsel zum Vereinsausschluß

1. Brief von M. Weimann an den Vorstand
23. Juni 1996
2. Brief von M. Weimann an Hubertus und Krystyna
21. September 1996
3. Rundbrief von M. Weimann an die Mitglieder des Vereins
14. Oktober 1996
4. Rundbrief von Hubertus von Schoenebeck an die Mitglieder
27. Oktober 1996
5. Brief von M. Weimann an den Vorstand
12. November 1996
6. Rundbrief von M. Weimann an die Mitglieder
16. Februar 1997
7. Ausschlußandrohung
1. März 1997
8. Stellungnahme zu Androhung
6. März 1997
9. Wiederholung der Androhung
17. März 1997
10. Erneute Stellungnahme
2. April 1997
10a. Letzte Warnung des Vorstandes
3. April 1997
10b. Erneute Stellungnahme
9. April 1997
11. Ausschluß
21. April 1997
12. Widerspruch
12. Mai 1997
13. Antwort auf Widerspruch
24. Februar 1998
14. Klage (Auszüge)
26. Oktober 1998
15. Klageerwiderung (Auszüge)
4. Dezember 1998
16. Gerichtsbeschluß
3. Februar 1999
17. Rundbrief von M. Weimann an die Mitglieder

10. Februar 1999


1. Brief von M. Weimann an den Vereinsvorstand

Mike Weimann
Winsstraße 4
10405 Berlin

Freundschaft mit Kindern -
Förderkreis e.V.
- Vorstand -
Hammer Straße 268
48153 Münster

23. Juni 1996

Reaktion des Vereins auf die jüngsten Aktionen von Ekkehard von Braunmühl

Lieber Vorstand des Vereins,

ich bin seit Anfang 1989 Mitglied des Vereins. Ich finde den Zweck des Vereins sinnvoll (auch wenn er in der Satzung nicht genau, sondern mit Hilfe des "Grundsatzpapiers" beschrieben wird). Nun sind aber einige Dinge passiert, die nach meiner Auffassung den Verein zu einer offiziellen Reaktion zwingen.

Ekkehard von Braunmühl ist an mehrere Persönlichkeiten mit Texten herangetreten, die das von Hubertus vertretene Tun des Vereins in ein extrem schlechtes Licht setzen und - was noch schlimmer ist - die die Philosophie "Antipädagogik", mit der sich der Verein seit vielen Jahren in der Öffentlichkeit präsentiert, inhaltlich angreifen.

Erstens hat Ekkehard von Braunmühl einen Brief an Hubertus geschrieben, der auch an die Teilnehmer des Treffens im September 1995 in Köln ging. Dieses Treffen in Köln war zustande gekommen mit dem Ziel, eine Verständigung zwischen dem Autor der "Antipädagogik" und Hubertus, dem inzwischen langjährigen Verfechter der "Antipädagogik", herbeizuführen. Dies ist im Rechenschaftsbericht des Vereins erwähnt worden, wenn auch ohne einen Hinweis auf den Eklat, den es dabei gab.

Zweitens hat Ekkehard von Braunmühl einen Brief an den Verfasser einer Diplomarbeit geschrieben, in der die "beiden Antipädagogiken" verglichen werden sollten. Diesen Brief hat er an eine unbekannte Zahl von "Zaungästen", darunter auch an Hubertus, geschickt.

In beiden Briefen wirft er Hubertus - und also dem Verein - vor, unlogisch zu sein und Gedankensalat zu produzieren. Er spricht von "Schoenebeckschem Subjektivierungswahn" und Hubertus´ "privater Mischung aus Trivialität und Wahnsinn". Zu seinen Urteilen kommt er unter Berufung auf bestimmte Regeln der Sprache und des Denkens. Seiner Ansicht nach ist die Antipädagogik eine Meta-Theorie, die prinzipiell nicht "mit dem Herzen" sondern nur geistig erreichbar ist. Er kommt jedenfalls zu dem Schluß, daß Hubertus "Quatsch verzapft", reklamiert den Begriff "Antipädagogik" für etwas gänzlich anderes als Hubertus es tut und schreibt: "HvSch wurde (…) vom Aufklärer zum Sektengründer und Guru".

Inhaltlich ist nach meiner Ansicht der springende Punkt, daß Ekkehard von Braunmühl nicht bereit ist, neben der Gleichwertigkeit der Menschen die Gleichwertigkeit aller möglicher Ideen, die von diesen geäußert werden können, anzuerkennen. Diese Unterscheidung scheint auch mir sinnvoll - aber bringt sie nicht die Theorie von Hubertus und damit das Konzept unseres Vereins ins Wanken oder sogar zum Einsturz?

Zu den Aufgaben des Vereins gehört es - wie es in der Satzung heißt - "über die Ursachen für die Geringschätzung, Bevormundung, Unterdrückung und Mißhandlung von jungen Menschen (aufzuklären)". Wenn die Analyse von Ekkehard von Braunmühl stimmen sollte, würde der Verein seinem Zweck nicht mehr entsprechen und auch ohne den Verein wären Hubertus’ Vorträge kontraproduktiv (im Sinne des Vereinszweckes), da sie gerade nicht aufklären.

Ich schreibe Euch, damit Ihr möglichst rasch die Anwürfe aufgreift. Ich finde, man muß in die Offensive gehen. Der öffentlich geäußerte Vorwurf, eine Sekte zu sein, ist gefährlich. Außerdem: Einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ekkehard von Braunmühl auszuweichen, ist wohl auch nicht der richtige Weg. Ich jedenfalls mache dabei nicht mit. Dazu schätze ich seine Gedanken viel zu sehr.

Falls Ihr selbst unsicher seid, was zu tun ist, habe ich mir überlegt, die beiden Briefe von Ekkehard von Braunmühl einfach an die Vereinsmitglieder zu senden. Sie sind meiner Ansicht nach die geeignetsten Menschen, die dazu sprechen können.

In baldiger Erwartung einer Antwort

Euer

P.S.: Unabhängig von diesem Thema las ich vor kurzem in der Zeitschrift Kinderinformationsdienst (erscheint vierteljährlich in Bonn), daß Hubertus die Initiative, in der ich hier in Berlin arbeite (K.R.Ä.T.Z.Ä. / Verfassungsbeschwerde wegen Vorenthaltung des Wahlrechts), in seinen Vorträgen "ablehnend erwähnt". Ich verstehe das nicht, da wir nichts anderes anstreben als der Verein "Freundschaft mit Kindern" mit seiner Unterschriftensammlung zum Wahlrecht. Ganz nebenbei würde ich gern wissen, welche Gründe Hubertus dazu bringen, uns abzulehnen und darüber öffentlich zu reden.

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2. Brief von M. Weimann an Hubertus und Krystyna

Mike Weimann
Winsstraße 4
10405 Berlin

Freundschaft mit Kindern -
Förderkreis e.V.
Hammer Straße 268
48153 Münster

21. September 1996

Reaktion des Vereins auf die jüngsten Aktionen von Ekkehard von Braunmühl

Lieber Vorstand des Vereins, lieber Hubertus, liebe Krystyna,

wie würdet Ihr das bezeichnen, was ich jetzt tue? Ich fühle mich nicht ganz wohl bei dem Folgenden, noch unwohler würde ich mich allerdings fühlen, wenn ich diesen Brief nicht schreiben und nicht auf eine Klärung drängen würde.

Ich möchte Euch bitten, zu den diversen Briefen und der Veröffentlichung des Interviews mit Ekkehard von Braunmühl im Kinderinformationsdienst (Bonn) Stellung zu beziehen. Wie schon in dem bisher unbeantworteten ( - für den Fall, daß er nicht angekommen ist, beiliegenden - ) Brief vom 23. Juni d.J. bin ich der Meinung, daß die Auseinandersetzung keine Privatsache ist. Ich kümmere mich um eine - wie ich finde, wichtige - öffentliche Debatte.

Leider habt Ihr auch nicht auf meinen entsprechenden Spruch auf Eurem Anrufbeantworter geantwortet.

Falls Ihr in den nächsten zwei Wochen nichts dazu schreibt, dann stufe ich das als Euer Einverständnis in mein Vorhaben ein, andere Leute z.B. auch die FMK-Vereinsmitglieder ohne Eure Stellungnahme über die neue Entwicklung zu informieren.

In der Hoffnung auf Klarheit und Wahrheit

grüßt Euch Euer

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3. Rundbrief von M. Weimann an die Mitglieder des Vereins

14. Oktober 1996

Ist der FMK-Förderkreis eine Sekte? Massive Vorwürfe von E.v.Braunmühl

Liebe Mitglieder des Vereins "Freundschaft mit Kindern"!

Ich bin seit 1988 - als erster Ossi - Mitglied unseres Vereins und ich engagiere mich schon länger und anhaltend intensiv für das Thema "Gleichberechtigung ohne Altersgrenze". Ich bin von Hubertus unterstützt worden und habe ihn sogar mehrmals als Referenten in den Prenzlauer Berg von Berlin gewinnen können.

Angesichts einiger Unterschiede in unseren Ansichten habe ich mich dafür eingesetzt, daß es zwischen Hubertus und Ekkehard von Braunmühl - dem Autor der "Antipädagogik" - zu einer Begegnung und zur Klärung der Positionen kommt. Dazu fand, wie im letzten Jahresbericht unseres Vereins ganz kurz erwähnt, ein besonderes "Kinderrechtler"-Treffen in Köln statt, an dem auch ich teilzunehmen die Gelegenheit hatte. Vielleicht angeregt durch den Eklat, den es zu diesem Treffen gab - Hubertus und Krystyna reisten im Unfrieden und vorzeitig ab - hat Ekkehard von Braunmühl das öffentliche Tun von Hubertus einer kritischen Analyse unterzogen.

Das Ergebnis dieser Analyse ist - meiner Ansicht nach - vernichtend.

Inzwischen gab es etliche Briefe von E.v. Braunmühl, die zum Teil den Charakter Offener Briefe hatten, in denen er sich an Hubertus und andere Persönlichkeiten wandte. So hat sich inzwischen der Herausgeber der "Materialien zur Antipädagogik" (zwei dicke A4-Bände mit von Hubertus zusammengestellten Texten und als offizielle Arbeitsmaterialien für den Verband der Pädagogiklehrer gedacht) dazu bereit gefunden, diese Bände wieder aus dem Verkehr zu ziehen und auch Hubertus zu untersagen, mit ihnen für sich zu werben. Ein Höhepunkt der Auseinandersetzung war unzweifelhaft die Veröffentlichung eines Interviews mit E.v.Braunmühl in der Zeitschrift "KinderInformationsDienst" aus Bonn, in der er den Sektenvorwurf offiziell erheben konnte (siehe Kopie in der Anlage).

All dies ist - meiner Ansicht nach - von großer Bedeutung, wenn man die Gleichberechtigung von Kindern in unserer Gesellschaft ernst nimmt.

Ich schreibe Euch, da Hubertus trotz offizieller Aufforderungen zu den massiven Vorwürfen nicht Stellung nimmt. Ich habe die Hoffnung, daß die Mitglieder des Vereins ein Interesse an der Klärung von Mißverständnissen bzw. den entsprechenden Vorwürfen haben.

Ich lege Euch nicht nur den Text aus dem KinderInformationsDienst, sondern auch noch einen Brief von E.v.Braunmühl bei, den ich unlängst erhielt. Es ist besser, den Brief insgesamt beizulegen, als ihn auszugsweise und kommentiert wiederzugeben - finde ich.

Wer von Euch die angeführten Offenen Briefe haben möchte, soll sich ohne weiteres an mich wenden, ich schicke sie gern zu.

Natürlich bin ich sehr daran interessiert zu erfahren, wie Ihr die Sache seht und welche Vorschläge Ihr für die Zukunft unseres Vereins habt. Scheut Euch auch nicht, Euch an Ekkehard von Braunmühl zu wenden. Er ist gerade dabei, ein Buch über die Antipädagogik-Rezeption von Hubertus von Schoenebeck zu schreiben.

Ich bin sehr gespannt.

Euer

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4. Rundbrief von Hubertus von Schoenebeck an die Mitglieder

Rundbrief 5/96                           Seite 4

Liebe Förderkreismitglieder,

ich schreibe Euch, weil Ihr in eine häßliche Kampagne hineingezogen worden seid, und um Euch zu informieren, wo ich stehe. Ich hoffe, daß Euch der EvB-Virus nicht allzusehr erwischt hat – aber auch diese Grippe geht vorbei.

Zu Ekkehard v.Braunmühl

Daß Braunmühl publizistisch unter die Gürtellinie schlägt, wenn ihm etwas nicht paßt, ist aus seinen Büchern hinlänglich bekannt. Daß er diesmal mich im Visier hat, hat mit unserer persönlichen Beziehung zu tun, das will ich hier nicht ausbreiten. Wen es wundert, daß Braunmühl nicht versteht, was ich schreibe, kann sich einmal überlegen, wieviele Möglichkeiten und Motive es gibt, nicht zu verstehen.

Zu Mike Weimann

Als Mike Weimann einen Brief an den "liebe(n) Vorstand" schrieb und eine Stellungnahme erwartete, war meine Reaktion: Wieso ruft er mich nicht an und ist empört über Braunmühl und macht mit mir Front gern diese abstrusen Behauptungen?

Auf so etwas reagiere ich nicht. Ich habe auch auf Braunmühl nicht reagiert, dafür bin ich mir zu schade.

Zum inhaltlichen Unterschied Braunmühl / Schoenebeck

Es gibt einen inhaltlichen Unterschied zwischen Braunmühl und mir. Er liegt in der Antwort auf die Frage, ob es in den Humanwissenschaften nur subjektives, aber kein objektives Wissen geben kann – speziell in der Thematik Antipädagogik/ Pädagogik. Ich sage ja – Braunmühl sagt nein.

Christian Baerbaum hat über diesen Unterschied eine lesenswerte Diplomarbeit geschrieben. Er ist einverstanden, daß ich sie kopiert an Interessierte verschicke (Spiralbindung, DM 15.-).

Anmerkung der Redaktion: Hierzu bitte die Erwiderung von E.v.Braunmühl lesen!

Zum Thema eine Textstelle aus meinem Buch "Antipädagogik in Dialog" (1985, S. 177)

"Sosehr die Antipädagogik von ihrer Position auch überzeugt ist – es gilt die Subjektivität der Erkenntnis, ihr Prinzip niemand weiß besser als der jeweils Betroffene, was für ihn das Beste ist, gilt auch gegenüber pädagogischen Menschen ... Meiner Überzeugung nach hat das antipädagogische Wissen um den Frieden nur dann eine wirkliche Chance, wenn es in die Herzen der pädagogischen Menschen gelangt und dort, in ihrer emotionalen Struktur, zu leben beginnt. Dies gelingt nur auf friedlichem Wege."

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5. Brief von M. Weimann an den Vorstand

Mike Weimann
Winsstraße 4
10405 Berlin

Freundschaft mit Kindern -
Förderkreis e.V.
Hammer Straße 268
48153 Münster

12. November 1996

Reaktion von Ekkehard von Braunmühl auf Rundbrief 5/96

Lieber Hubertus, liebe Krystyna, lieber Vorstand des Vereins,

ich komme nicht klar mit der Antwort : "Auf so etwas reagiere ich nicht. (...) dafür bin ich mir zu schade". Vielleicht könnt Ihr noch mal (gemeinsam - als Vereinsvorstand) darüber beraten, wie Ihr auf Anfragen antwortet. Schließlich kann man wahrlich nicht behaupten, der Rundbrief sei das gleiche wie "nicht reagiert".

Es ist auch nicht wahr, daß ich nicht angerufen habe. Allerdings bitte ich Euch um Verständnis dafür, daß ich - um Mißverständnisse zu vermeiden - in dieser Angelegenheit lieber schwarz auf weiß mit Hubertus und dem Vorstand konferiere. Darin fühle ich mich durch die (publizistische, da im Rundbrief gegebene) Hubertus-Antwort bestätigt, da sie nicht oberhalb der Gürtellinie angekommen ist.

Unabhängig von diesen Formsachen geht es aber nach wie vor um eine Diskussion um Inhalte. Die ist mir wichtig. Ich bin bereit - wenn auch nicht mündlich am Telefon und "empört über Braunmühl" - mit Hubertus "Front zu machen". Bloß - wie soll ich mir das vorstellen? Welche Mittel gibt es gegen den "EvB-Virus"? Stimmt es, daß "auch diese Grippe vorbeigeht"? Genügt da die Hoffnung? Ich fürchte nicht.

Um die Sache voran zu bringen, sende ich Euch zwei Texte, die E.v.Braunmühl als Reaktion auf den Rundbrief verfaßt hat. Vielleicht habt Ihr Lust, darauf zu antworten. Die Angelegenheit ist öffentlich und Ihr sollt informiert sein. Ich teile nicht die Auffassung, daß das ganze nur "mit unserer persönlichen Beziehung zu tun" hat (wie Hubertus im Rundbrief bezogen auf EvB schreibt).

Immernoch in der Hoffnung auf Klarheit und Wahrheit

grüßt Euch Euer

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6. Rundbrief von M. Weimann an die Mitglieder

Mike Weimann
Winsstraße 4
10405 Berlin

16. Februar 1997

Was ist antipädagogische Aufklärung?

Liebe Mitglieder des Vereins "Freundschaft mit Kindern"!

Erneut wende ich mich an Euch. In den nächsten Tagen erscheint das neue Buch von Ekkehard von Braunmühl. Auf dem beiliegenden Zettel findet Ihr einige Informationen dazu. Ich habe bereits einen Vorabdruck lesen können. Ich plädiere dafür, daß jedes FMK - Mitglied dieses Aufklärungsbuch liest.

Ich setze mich auch dafür ein, daß darüber hinaus in der öffentlichen Diskussion versucht wird, die (doppelte) Aufklärung voran zu treiben. Ich werde dazu dieses Buch Journalisten und Fachleuten empfehlen. Vielleicht habt Ihr ja auch Lust dazu.

Bis auf die kurze Reaktion in seinem letzten Rundbrief hat sich Hubertus bis heute nicht zu der Kritik an ihm geäußert. Allerdings hat mein Brief vom 14. Oktober mehrere von uns Vereinsmitgliedern dazu bewegt, mir oder E.v.Braunmühl zu schreiben. Etliche Mitglieder berichteten von teilweise unvorstellbaren Vorgängen in unserem Verein. Unvorstellbar deshalb, weil der Widerspruch von Anspruch (Vereinsziele) und Wirklichkeit nicht größer sein könnte (auf beides geht E.v. Braunmühl in seinem Buch ein).

Ich bin gespannt, was Ihr nun tut.

Ich frage mich z.B., ob die offizielle Wertschätzung, die der Verein dadurch erfährt, daß er Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und im didacta-Verband ist, weiterhin angemessen ist.

Ansatzpunkte für meine Arbeit in einem Kinderrechtsprojekt sind die menschenrechtliche Forderung vom Schutz der Schwächeren, die in unserer Gesellschaft für Kinder seltsamer Weise nur eingeschränkt gilt, und die Gleichberechtigung der Generationen bzw. die Idee, nicht die Kinder sondern ihre Rechte zu schützen. Und dafür sind die klaren und überzeugenden Texte von E.v.Braunmühl - ich sage mal - unverzichtbar. (Hierzu zähle ich nicht nur die "Antipädagogik" von 1975 sondern gerade auch die Bücher aus den letzten Jahren.) Und weil mich einige gefragt hatten, was ich denn konkret mache, lege ich noch - zur Portoauslastung - einen neuen Text über unsere K.R.Ä.T.Z.Ä.-Aktionen bei. Wir veröffentlichen übrigens auch im Internet: http://privat.schlund.de/kraetzae.

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Euer

7. Ausschlußandrohung

FREUNDSCHAFT MIT KINDERN-
Förderkreis e.V.
Hammer Str. 268
48153 Münster

Münster, den 1.3.97

Herrn Mike Weimann
Winsstr. 4
10405 Berlin

Sehr geehrter Herr Weimann,

hiermit teilen wir Ihnen mit, daß Sie aus dem Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V. ausgeschlossen werden sollen.

Dies erfolgt aus folgenden Gründen:

– Ihre in den beiden Rundbriefen vom 14.10.96 und 16.2.97 vertretene vereinsschädigende, dem Ziel, dem Zweck und den Interessen des Vereins entgegengesetzte Position.

– Ihre mißbräuchliche Verwendung des "Verzeichnis der Förderer" durch den Versand vereinsfremder Texte am 14.10.96 und 16.2.97. Sie erhalten satzungsgemäß Gelegenheit zur Anhörung, die Sie uns bis zum 10.3.97 zukommen lassen wollen.

Hochachtungsvoll !

 

Jens Flohr, Vorsitzender   Dieter Lienen, Kassenführer

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8. Stellungnahme zu Androhung

Mike Weimann
Winsstraße 4
10405 Berlin

Freundschaft mit Kindern -
Förderkreis e.V.
- Vorstand -
Hammer Straße 268
48153 Münster

6. März 1997

Ihre beiden Schreiben vom 1.3.97 (beide per Einschreiben mit Rückschein am 4. 3. eingegangen)                                                                                                          

Sehr geehrter Jens Flohr, sehr geehrter Dieter Lienen!

Sie werfen mir in Ihrem ersten Brief (Brief 1) vor, das "Verzeichnis der Förderer" unseres Vereins mißbraucht zu haben. Außerdem untersagen Sie mir die weitere Verwendung desselben ausdrücklich.

Das weise ich zurück.

Ich hatte in meinen Briefen (v. 14.10.96 und 16.2.97) an die Mitglieder ein - meiner Meinung nach - schwerwiegendes, den Verein betreffendes Problem angesprochen. Es handelte sich um massive inhaltliche Vorwürfe des Autors Ekkehard von Braunmühl gegen das öffentliche Auftreten unseres Vereins. Diesen Briefen hatte ich als Anlage die von Ihnen als "vereinsfremd" titulierten Texte bzw. Textauszüge zur Erläuterung beigefügt. Auch das von Ihnen als Verlagswerbung bezeichnete Blatt ist insofern nicht als vereinsfremd zu bezeichnen, als es sich um die Ankündigung eines Buches handelt, das sich direkt dem Verein und dessen öffentlichen Äußerungen widmet. Das Erscheinen eines solchen Buches halte ich für einen öffentlichen Vorgang sondersgleichen, über den die Mitglieder des betroffenen Vereins unbedingt informiert werden sollten.

Im übrigen hatte ich am 23.6.96 und per Einschreiben am 21.9.96 an Sie - den Vereinsvorstand - geschrieben, welche Stellung Sie zu den bereits damals öffentlich gegen den Verein erhobenen Vorwürfen beziehen. Durch das Ausbleiben Ihrer Antwort hatte ich Ihr Einverständnis erworben, mich an die Mitglieder zu wenden.

Die kurze Polemik von Hubertus von Schoenebeck im Rundbrief 5/96, wonach er (vom Vereinsvorstand war nicht die Rede) "sich zu schade" sei, auf die Bitte um Stellungnahme zu reagieren, hatte mich zu einem weiteren Schreiben (v. 12.11.96) an Sie bewegt, worauf ich erneut keine Antwort erhielt.

Da ich folglich nicht mehr damit rechnen konnte, daß sich der Vorstand des Vereins zu den in den Briefen im einzelnen genannten Problemen äußert, bat ich die Mitglieder des Vereins um Ihre Meinung.

In Ihrem anderen Brief (Brief 2) vom 1.3.97 teilen Sie mir mit, daß ich aus unserem Verein ausgeschlossen werden soll, und zwar

wegen meiner "vereinsschädigenden, dem Ziel, dem Zweck und den Interessen des Vereins entgegengesetzten Position" und

wegen der o.g. "mißbräuchlichen Verwendung des ‘Verzeichnis der Förderer’ ".

Sie teilen mir in Brief 2 mit, daß ich Gelegenheit zur Anhörung erhalte.

Ihre Vorwürfe weise ich zurück.

Zu Punkt b) verweise ich auf die obigen Ausführungen zu Brief 1.

Zu Punkt a) möchte ich darauf hinweisen, daß meine Positionen dem (satzungsgemäßen) Zweck des Vereins nicht entgegengesetzt sind. Sie müßten diesen Vorwurf etwas weiter ausführen, damit ich darauf im einzelnen eingehen kann. Ich bitte Sie, mir auch mitzuteilen, was Sie mit "dem Ziel (...) und den Interessen des Vereins" meinen.

Ein Mitglied kann zudem nur ausgeschlossen werden, wenn es seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Soweit zur "Anhörung".

Ich bedauere, daß Sie keine andere Idee haben, auf wichtige inhaltliche Probleme zu reagieren, als mir formal den Vereinsausschluß anzudrohen.

Ich bitte desweiteren darum, daß auch mir - wie allen anderen Vereinsmitgliedern - der Rundbrief 1/97 mit allen Anlagen (Jahresbericht 1996, das Verzeichnis der Förderer, aktuelle Informationsbroschüre) zugesandt wird. Darüber hinaus bitte ich um die Zusendung

  • der Protokolle der Mitgliederversammlungen von 1995, 1996 und 1997
  • der Kassenberichte und Kassenprüfberichte von 1994, 1995 und 1996 (oder wenigstens einer Übersicht)
  • der Geschäftsordnung des Vorstands sowie der Beschlüsse desselben aus den letzten drei Jahren (nach § 9 (5) der Satzung).

Hochachtungsvoll!

Anlage

Meine Briefe an den Vorstand vom 23.6.96, 21.9.96 und 12.11.96

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9. Wiederholung der Androhung

FREUNDSCHAFT MIT KINDERN-
Förderkreis e.V.
Hammer Str. 268
48153 Münster

Münster, den 17.3.97

Herrn Mike Weimann
Winsstr. 4
10405 Berlin

 

Sehr geehrter Herr Weimann,

unser Schreiben vom 1.3.97 ("hiermit teilen wir Ihnen mit ...") stellt eine Mahnung im Sinne der Vereinssatzung Paragraph 6.2 dar. Ihr Antwortschreiben vom 6.3.97 wird der dort enthaltenen Abmahnung nicht gerecht. Weder nehmen Sie Ihre vereinsschädigende, dem Ziel, dem Zweck und den Interessen des Vereins entgegengesetzte Position zurück, die dadurch zum Ausdruck kam, daß Sie die den Verein und seine Organe diskreditierende Kampagne des Ekkehard von Braunmühl durch den Versand Ihrer Schreiben vom 14.10.96 und 16.2.97 an die Mitglieder des Förderkreises und durch den Versand der Ihren Schreiben beigefügten vereinsfremden und diskreditierenden Anlagen unterstützten, die des weiteren dadurch zum Ausdruck kam, daß Sie das Verzeichnis der Förderer zweimal mißbräuchlich nutzten (wie Ihnen in unserem zweiten Schreiben vom 1.3.97 dargelegt). Noch lassen Sie erkennen, daß Sie eine weitere mißbräuchliche Verwendung des Verzeichnisses der Förderer künftig unterlassen werden.

Sie erhalten hiermit eine erneute Mahnung i.S. der Vereinssatzung Paragraph 6.2 mit denselben Vorhaltungen wie im Schreiben vom 1.3. aufgeführt und wie oben dargelegt.

Wir untersagen Ihnen ausdrücklich die Verwendung des Verzeichnisses der Förderer bis auf weiteres.

Um unserer Mahnung zu entsprechen, fordern wir Sie auf, uns ein Schreiben zuzusenden, aus dem unmißverständlich hervorgeht, daß Sie von Ihrer vereinsschädigenden, dem Ziel, dem Zweck und den Interessen des Vereins entgegengesetzten Position abrücken und von entsprechenden Aktivitäten absehen. Sie müssen eindeutig klarmachen, daß Sie die gegen den Verein und seine Organe gerichtete Kampagne des Ekkehard von Braunmühl weder billigen noch in irgendeiner Form unterstützen, insbesondere auch nicht dadurch, daß Sie seine diskreditierenden Behauptungen wie auch immer weiterverbreiten.

Wir erwarten Ihr Schreiben bis zum 2.4.97.

Hochachtungsvoll !

Jens Flohr, Vorsitzender  Dieter Lienen, Kassenführer

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10. Erneute Stellungnahme

Mike Weimann
Winsstraße 4
10405 Berlin

 

Freundschaft mit Kindern -
Förderkreis e.V.
- Vorstand -
Hammer Straße 268
48153 Münster

2. April 1997

Ihr Schreiben vom 17. 3. 97

Sehr geehrter Jens Flohr, sehr geehrter Dieter Lienen!

Sie bezeichnen Ihr Schreiben vom 1.3., in dem Sie mir Gelegenheit zur Anhörung gaben (anläßlich meines von Ihnen geplanten Vereinsausschlusses), jetzt als "Abmahnung". Sie werfen mir vor, daß ich meine "vereinsschädigende, dem Ziel, dem Zweck und den Interessen des Vereins entgegengesetzte Position" nicht zurück nehme. Sie begründen diesen Vorwurf (erst jetzt) damit, daß ich die "den Verein und seine Organe diskreditierende Kampagne des Ekkehard von Braunmühl (…) unterstützte". Außerdem wiederholen Sie den Vorwurf, ich hätte das Verzeichnis der Förderer "zweimal mißbräuchlich" genutzt.

Sie verlangen von mir, Ihnen schriftlich und "unmißverständlich" mitzuteilen, daß ich von meiner "vereinsschädigenden, dem Ziel, dem Zweck und den Interessen des Vereins entgegengesetzten Position" abrücke und von "entsprechenden Aktivitäten" absehen werde. Ich müsse "eindeutig klarmachen", daß ich die "gegen den Verein und seine Organe gerichtete Kampagne des Ekkehard von Braunmühl weder billige(n) noch in irgendeiner Form unterstütze(n), insbesondere auch nicht dadurch, daß Sie (also ich) seine diskreditierenden Behauptungen wie auch immer weiterverbreiten".

Hierzu teile ich Ihnen mit,

  • daß ich Ihre Einschätzung, daß es hier um eine "Kampagne des Ekkehard von Braunmühl" gehe, nicht teile. Vielmehr geht es um eine inhaltliche Auseinandersetzung um die Grundsätze unseres Vereins, dessen öffentliches Auftreten, die Verwendung von Begriffen und die entsprechenden Folgen. Diese Auseinandersetzung wird u.a. von Ekkehard von Braunmühl und auch von mir seit längerer Zeit angestrebt, anfänglich durch mehrere Briefe an den Vereinsvorstand bzw. Hubertus von Schoenebeck, die sämtlich unbeantwortet blieben. Erst daraufhin wurden Hinweise auf diese Kritik durch mich an die Vereinsmitglieder gegeben.
  • daß ich Ihre Auffassung nicht teile, daß interne Mitteilungen an Vereinsmitglieder überhaupt "diskreditierende" Anlagen enthalten können. Selbst Mitteilungen an Vereinsfremde - die Sie mir gar nicht vorwerfen - sind nicht einfach deshalb als diskreditierend zu bezeichnen, weil sie kritische Ansichten enthalten.
  • daß ich den Vorwurf, das Verzeichnis der Förderer mißbraucht zu haben, umfassend in meinem Brief vom 6. 3. widerlegt habe - dem haben Sie nichts neues entgegengesetzt.

Aus diesen Gründen - denen zufolge ich nicht erkennen kann, daß meine Position vereinsschädigend ist - weise ich Ihre "Abmahnung" zurück.

In Ihrem o.g. Schreiben fehlt auch die von mir am 6.3. erbetene Erläuterung dessen, was Sie unter "Ziel und Interessen des Vereins" verstehen. Ebensowenig sind Sie darauf eingegangen, mich auf Verpflichtungen hinzuweisen, denen ich nicht nachgekommen sein soll. Nur wenn Sie mir da einen Fehler nachweisen könnten, wäre der Vereinsausschluß hinreichend begründet.

Ich fordere Sie auf, die Kritik von Ekkehard von Braunmühl (dargelegt in seinem Buch "Was ist antipädagogische Aufklärung?", KID-Verlag Bonn, 1997) aufzugreifen und dazu endlich öffentlich Stellung zu nehmen. Die implizite, teilweise Anerkennung der Kritik durch das formale, unkommentierte Streichen des Wortes "Antipädagogik" aus der neuesten Vereinsbroschüre reicht nicht aus und ist - meiner Ansicht nach - eher peinlich.

Sie sind meiner Bitte vom 6.3. um Zusendung

  • des Rundbriefs 1/97 mit allen Anlagen (Jahresbericht 1996, das Verzeichnis der Förderer, aktuelle Informationsbroschüre des "Freundschaft mit Kindern - Institut")
  • der Protokolle der Mitgliederversammlungen von 1995, 1996 und 1997
  • der Kassenberichte und Kassenprüfberichte von 1994, 1995 und 1996
  • der Geschäftsordnung des Vorstands sowie der Beschlüsse desselben aus den letzten drei Jahren (nach § 9 (5) der Satzung)

nicht nachgekommen. Sie sind als Vorstand eines eingetragenen Vereins dazu verpflichtet, die entsprechenden Dokumente an die Mitglieder auf Verlangen herauszugeben. Ich fordere Sie auf, umgehend dieser Verpflichtung nachzukommen. Senden Sie mir bitte auch das Grundsatzpapier des Vereins (auf das in §2 der Satzung Bezug genommen wird) zu.

Hochachtungsvoll!

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10a. Letzte Warnung des Vorstandes

FREUNDSCHAFT MIT KINDERN-
Förderkreis e.V.
Hammer Str. 268
48153 Münster
Münster, den 3.4.97

Herrn Mike Weimann
10405 Berlin

 

Sehr geehrter Herr Weimann,

Ihr Schreiben vom 2.4.97 (das wir vorab als Fax erhielten) hat unserer erneuten Mahnung nach Paragraph 6.2. der Satzung in keiner Weise entsprochen. Sie rücken von Ihrer vereinsschädigenden Position nicht nur nicht ab, sondern bekräftigen sie.

Sie erhalten nunmehr satzungsgemäß Gelegenheit zur Anhörung. Wie in unserem Schreiben vom 17.3. ausgeführt, erwarten wir, daß Sie uns ein Schreiben zusenden, aus dem unmißverständlich hervorgeht, daß Sie von Ihrer vereinsschädigenden, dem Ziel, dem Zweck und den Interessen des Vereins entgegengesetzten Position abrücken und von entsprechenden Aktivitäten absehen. Sie müssen eindeutig klarmachen, daß Sie die gegen den Verein und seine Organe gerichtete Kampagne des Ekkehard von Braunmühl weder billigen noch in irgendeiner Form unterstützen, insbesondere auch nicht dadurch, daß Sie seine diskreditierenden Behauptungen wie auch immer weiterverbreiten. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, Sie aus dem FREUNDSCHAFT MIT KINDERN – Förderkreis e.V. ausschließen zu müssen. Ausdrücklich untersagen wir Ihnen die Verwendung des Verzeichnisses der Förderer bis auf weiteres. Auch hierzu erwarten wir Ihre eindeutige Erklärung.

Wir erwarten Ihr Schreiben bis zum 12.4.97. Hochachtungsvoll !

Jens Flohr, Vorsitzender Dieter Lienen, Kassenführer

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10b. Erneute Stellungnahme

 

Mike Weimann
Winsstraße 4
10405 Berlin

Freundschaft mit Kindern -
Förderkreis e.V.
- Vorstand -
Hammer Straße 268
48153 Münster

09. April 1997

Ihr Schreiben vom 3.4.1997

Sehr geehrter Jens Flohr, sehr geehrter Dieter Lienen!

Ich bitte Sie, bevor ich von der in Ihrem Schreiben erwähnten Gelegenheit zur Anhörung Gebrauch mache, um die Übersendung der von mir mehrfach angeforderten Vereinsunterlagen. Es handelt sich um folgende Dokumente:

den Rundbrief 1/97 mit allen Anlagen (Jahresbericht 1996, das Verzeichnis der Förderer, aktuelle Informationsbroschüre des "Freundschaft mit Kindern - Institut")

die Protokolle der Mitgliederversammlungen von 1995, 1996 und 1997

die Kassenberichte und Kassenprüfberichte von 1994, 1995 und 1996

die Geschäftsordnung des Vorstands sowie die Beschlüsse desselben aus den letzten drei Jahren (nach § 9 (5) der Satzung)

das Grundsatzpapier des Vereins (auf das in §2 der Satzung Bezug genommen wird)

In Ihrem o.g. Schreiben fehlt auch die von mir bereits am 6.3. sowie am 2.4.97 erbetene Erläuterung dessen, was Sie unter "Ziel und Interessen des Vereins" verstehen.

Hochachtungsvoll!

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11. Ausschluß

FREUNDSCHAFT MIT KINDERN-
Förderkreis e.V.

Hammer Str. 268
48153 Münster
Münster, den 21.4.97

Herrn Mike Weimann
Winsstr. 4
10405 Berlin

Vereinsausschluß

Sehr geehrter Herr Weimann,

hiermit teilen wir Ihnen mit, daß Sie im Anschluß an unsere Schreiben vom 1.3., 17.3., 3.4. 97 und Ihre Antwortschreiben vom 6.3., 2.4., 9.4. 97 durch Vorstandsbeschluß mit sofortiger Wirkung aus dem Freundschaft mit Kindern - Förderkreis e.V. ausgeschlossen sind.

Hochachtungsvoll!

Jens Flohr, Vorsitzender

Dieter Lienen, Kassenführer

 

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12. Widerspruch

Mike Weimann
Winsstraße 4
10405 Berlin

Freundschaft mit Kindern -
Förderkreis e.V.
- Vorstand -
Hammer Straße 268
48153 Münster

12. Mai 1997

Ihr Schreiben vom 21.4.1997 - Berufung gegen Ausschluß

Sehr geehrter Jens Flohr, sehr geehrter Dieter Lienen!

Gegen den von Ihnen ausgesprochenen Ausschluß aus dem Verein lege ich Berufung (Widerspruch) ein.

Zur Begründung verweise ich insbesondere auf mein Schreiben vom 6.3.97, sowie auf meine an Sie gerichteten Briefe vom 23.6.96, 21.9.96, 14.10.96, 12.11.96, 16.2.97, 2.4.97 und 9.4.97.

Für die Rücknahme Ihres Schreibens vom 21.4.97 habe ich mir erlaubt, eine Frist bis zum 2. Juni 1997 zu notieren.

Hochachtungsvoll!

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13. Antwort auf Widerspruch

Dieser Brief ging nach mehrfacher Mahnung durch einen Rechtsanwalt ohne weitere Begründung bei diesem nach über neun Monaten ein:

FREUNDSCHAFT MIT KINDERN
Förderkreis e.V.

Hammer Str. 268
48153 Münster

Münster, den 24.2.98

Herrn
Rechtsanwalt Hans Behrens
Aalesunder Str. 2

10439 Rerlin

Vorgang: Vereinsausschluß Mike Weimann / Ihr Zeichen RG.Nr. 396/97801

Sehr geehrter Herr Behrens,

hiermit teile ich Ihnen mit, daß das Schiedsgericht des Freundschaft mit Kindern – Förderkreises dem Ersuchen Mike Weimanns (Berufung beim Schiedsgericht), nicht aus dem Förderkreis ausgeschlossen zu werden, nicht stattgegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen

gez. unleserlich

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14. Klage (Auszüge)

Sommer & Kremer

RECHTSANWÄLTE
BERLIN*ROSTOCK

 

Amtsgericht Münster
Gerichtsstraße 2-6

48149 Münster

26. Oktober 1998

Klage
des Michael Weimann,
Winsstr. 4, 10405 Berlin

- Kläger –

Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Karsten Sommer & Peter Kremer, Chausseestraße 8, 10115 Berlin,

gegen

Freundschaft mit Kindern Förderkreis e.V.,

vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Jens Flohr, Hammer Str. 268, 48153 Münster

– Beklagter -

Erhebe ich namens und mit Vollmacht des Klägers Klage und werde beantragen:

1. Es wird festgestellt, daß der Ausschluß des Klägers aus dem Verein "Freundschaft mit Kindern Förderkreis e.V." unwirksam ist.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil wird hinsichtlich der Kosten – ggf. gegen Sicherheitsleistung – für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung wird bereits jetzt beantragt, nach Anerkenntnis oder Säumnis zu verurteilen.

Begründung:

I.

Der Kläger ist seit 1989 Mitglied des Beklagten. Bei dem Beklagten handelt es sich um einen Verein, der sich für neue Formen im Umgang mit Kindern einsetzt.

Zwischen dem Kläger und dem Vereinsgründer und derzeitigen Schriftführer, Herrn Hubertus von Schoenebeck, gibt es inhaltliche Auseinandersetzungen über den Begriff der Antipädagogik und hier insbesondere über die Frage, ob im Umgang mit Kindern die Durchsetzung ihrer Interessen ggf. auch mit Gewalt empfohlen werden kann. Gegen eine solche Auffassung des Begriffs der "Antipädagogik" wendet sich insbesondere der Kläger.

Anlaß für die inhaltliche Auseinandersetzung war die Veröffentlichung des Herrn Ekkehard von Braunmühl, der sich in kritischen Schreiben und Publikationen mit dem Beklagten bzw. den Ansichten des Herrn von Schoenebeck auseinandersetzte. Der Kläger bat darauf hin den Vereinsvorstand mit Schreiben vom 23.6.1996 um Stellungnahme und Aufklärung.

Beweis: Schreiben vom 23.6.1996, Anlage K 1

Der Vereinsvorstand reagierte jedoch nicht....

usw. usf., es folgen Hinweise auf die einzelnen auch hier dokumentierten Schreiben zwischen Verein und M.Weimann. Es endet mit:

Die Mitgliederliste, deren mißbräuchliche Verwendung der Beklagte moniert, ist auszugsweise als

Anlage K 22

beigefügt.

Und es folgt Teil II der Klagebegründung:

II.

Der Ausschluß des Klägers aus dem Verein ist unwirksam.

Die Unwirksamkeit ergibt sich bereits aus formalen Gründen. Die Satzung verlangt zunächst, daß sich der Vorstand mit der Angelegenheit beschäftigt. Dies ist jedoch nicht erfolgt. Es wird bestritten, daß es eine entsprechende Vorstandsentscheidung gibt. Vielmehr haben sich lediglich einzelne Vorstandsmitglieder mit der Frage des Ausschlusses auseinandergesetzt. Auch die Entscheidung über den Ausschluß ist nicht vom Vorstand, sondern lediglich vom Vorsitzenden getroffen worden.

Weiter hat sich das Schiedsgericht nicht in der gesetzlich erforderlichen Weise mit dem Ausschluß beschäftigt. Zunächst wird darauf hingewiesen, daß die Satzung keine Bestimmungen über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts enthält. Damit handelt es sich beim Schiedsgericht nicht um ein Organ, das in vereinsrechtlich zulässiger Weise in der Satzung festgelegt ist. Die Schiedsgerichtsentscheidung ist bereits aus diesem Grund unwirksam.

Darüber hinaus hat es der Beklagte bisher unterlassen, mitzuteilen, wann das Schiedsgericht getagt hat, wie es sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat und wer an der Tagung des Schiedsgerichts teilgenommen hat.

Der Ausschluß des Klägers ist darüber hinaus auch aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam. Ein Ausschluß aus dem Verein ist gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung nur zulässig, wenn das Mitglied seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es gibt jedoch keine Verpflichtung, die der Kläger nicht erfüllt hat.

Die Vorwürfe des Vorstands gegen den Kläger gehen ins Leere. Aus dem Schriftverkehr ergibt sich, daß es dem Kläger nicht um eine Schädigung des Vereins ging, sondern ausschließlich um eine sachliche Auseinandersetzung mit denjenigen Positionen, die der Verein in der Öffentlichkeit vertritt. Der Kläger hat sich mehrfach mit der Bitte um vereinsinterne Diskussion an den Vorstand gewandt. Der Vorstand ließ dazu aber lediglich in einem Rundbrief (der dem Kläger nicht zuging) erklären, daß er auf derartige Bitten nicht reagiere. Selbstverständlich steht es einem Vereinsmitglied dann frei, sich direkt an die Vereinsmitglieder zu wenden.

Die Aufforderung des Vorstands an den Kläger, sich inhaltlich exakt zu den Positionen des Vereins zu bekennen, ist rechtswidrig. Es handelt sich bei einem derartigen Verein nicht um eine Glaubensgemeinschaft, sondern um einen Verein, der sich in der öffentlichen Auseinandersetzung zu behaupten hat. Eine inhaltliche Gehorsamspflicht für Vereinsmitglieder besteht nicht.

Auch der Vorwurf des Beklagten, der Kläger habe die Mitgliederliste mißbräuchlich verwendet, geht ins Leere. Der Kläger hat die Mitgliederliste nicht Dritten zugänglich gemacht, sondern sie lediglich innerhalb des Vereins verwendet. Das ist ohne Weiteres zulässig, vor allem dann, wenn der Vorstand seinen eigentlichen Aufgaben nicht nachkommt.

Völlig haltlos sind die Vorwürfe des Beklagten hinsichtlich der Versendung von Material durch den Kläger an die Vereinsmitglieder. Es ist unerfindlich, wie der Beklagte daraus vereinsschädigendes Verhalten ableiten will.

Tatsächlich ging es dem Vorstand des Beklagten hier ausschließlich darum, eine kritische Stimme innerhalb des Vereins zum Verstummen zu bringen. Dies ist jedoch mit dem Vereinsrecht nicht vereinbar. Es ist eben gerade nicht Aufgabe des Vorstands, über die Linientreue der Mitglieder zu wachen. Vielmehr hat er sich inhaltlich mit dem auseinanderzusetzen, was ihm von den Vereinsmitgliedern angetragen wird, und ggf. eine vereinsinterne Diskussion zu befördern.

Der Kläger hat ein besonderes Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit des Vereinsausschlusses. Der Kläger befindet sich dauernd in öffentlichen Auseinandersetzungen über Fragen des Umgangs mit der Persönlichkeit junger Menschen. Er setzt sich auch öffentlich mit Fragen zu Kinderrechten auseinander, u.a. im Verein Netzwerk/Spielkultur e.V. in Berlin. Der Ausschluß aus einem Verein, der öffentlich mit vergleichbaren Anliegen wirbt, ist für den Kläger daher nicht hinnehmbar.

Zum Streitwert: Der Kläger hat kein wirtschaftliches Interesse an der Vereinsmitgliedschaft. Aus diesem Grund erscheint ein Streitwert vom 4.000,00 DM angemessen. Gerichtskosten in Höhe von 435,00 DM sind als Verrechnungsscheck beigefügt.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

Peter Kremer Rechtsanwalt

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15. Klageerwiderung (Auszüge)

wird demnächst eingearbeitet...

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16. Gerichtsbeschluß

wird demnächst eingearbeitet...

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17. Rundbrief an die Vereinsmitglieder von FMK

10. Februar 1999

Lieber Mitglieder des Vereins Freundschaft mit Kindern,

am 19. Februar sollt Ihr darüber entscheiden, ob ich aus dem Verein ausgeschlossen werden soll. Das ist das Ergebnis der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Münster, die vorige Woche stattgefunden hat. Der Vereinsvorstand hatte die Kommunikation über – wie ich finde – wichtige Grundsatzfragen eingestellt, man könnte sagen: unterbunden und mich ausgeschlossen. Deshalb hatte ich das Gericht angerufen, da ich keine andere Möglichkeit mehr sah, mich für meine Überzeugung einzusetzen.

Ich möchte Euch kurz darüber informieren, wie es sich mit dem Vereinsausschluß aus dem Verein zugetragen hat.

Wie einige von Euch aus den beiden Rundbriefen, die ich 1996 und 1997 an die Mitglieder von FMK geschrieben hatte, sicher noch wissen, gibt es den Vorwurf gegen den Verein, daß insbesondere Hubertus als Hauptakteur und Öffentlichkeitsreferent des Vereins durch seine Auftritte an Volkshochschulen und anderen Stellen die nach wie vor wichtige antipädagogische Aufklärung behindert. Viele Menschen, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen, können nicht ohne weiteres den Unterschied zwischen der kritischen Theorie, die die Antipädagogik darstellt, und der "neuen Lebensweise" von Hubertus unterscheiden. Sie sind irritiert und wenden sich ab — von beidem. Hauptsächlich passiert das durch Behauptungen von Hubertus, nach denen es unter anderem angeblich keine Fehler und keine Gewalt gibt. Zu diesen Thesen kommt er durch den Denkfehler, daß sich aus der Gleichwertigkeit aller Menschen auch die Gleichwertigkeit aller ihrer Handlungen und Aussagen ableiten ließe. In diesem Zusammenhang wiederholt Hubertus auch immer seine Auffassung von der "Subjektivität der Erkenntnis". (Dazu lege ich einen erklärenden – und wie so oft leicht bissigen – Text von E.v. Braunmühl in den Brief.) All das legitimiert schließlich Machtentscheidungen, die gegebenenfalls keine oder zumindest wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer nehmen. Vielfach sind seine Zuhörer Menschen, die sich mit den Problemen, die sich aus dem Zusammenleben mit Kindern ergeben, zeitweilig überfordert fühlen. Bei diesen fällt natürlich eine Botschaft, wonach sie "selbstverständlich ihre Machtmittel einsetzen" und "keine Fehler" machen können, auf fruchtbaren Boden. Ich finde das fatal und glaube, daß das nicht mehr mit dem Satzungszweck übereinstimmt. Für Hubertus ist es sicherlich schwer, diesen Fehler einzugestehen, da er sich seit 20 Jahren im Verein engagiert. Ich bin jedoch nicht an Hubertus’ Vorstellungen interessiert, sondern an gesellschaftlichen Veränderungen, hin zur Gleichberechtigung aller Menschen. Soweit in extremer Kürze zum fachlichen Streit, der dem Knatsch um meine Mitgliedschaft zu Grunde liegt. Ich habe einige Texte zu diesen Fragen im Internet bereitgestellt (http://www.crosswinds.net/berlin/~fmkkreis)

Ich hatte also wegen dieser Grundsatzfragen 1996 dem Vorstand geschrieben, mehrfach – immer ohne Antwort. In einem persönlichen Brief hatte ich dann deshalb die Mitglieder des Vereins direkt informiert. Daraufhin hatte Hubertus im offiziellen Vereinsrundbrief eine abfällige Bemerkung ("EvB-Virus") und seine Meinung ("auf soetwas reagiere ich nicht – dafür bin ich mir zu schade") veröffentlicht. Ich fand das unseriös, bat ihn noch einmal direkt um eine Antwort. Als erneut jede Reaktion ausblieb, schrieb ich ein zweites Mal an die Mitglieder. Inzwischen war auch das Buch "Was ist antipädagogische Aufklärung?" von Ekkehard von Braunmühl erschienen, das auf 150 Seiten die oben angedeutete Auseinandersetzung ausführlich erklärt. Deshalb hatte ich in meinem Brief auch die Vereinsmitglieder darüber informiert.

Das war dem Vorstand zuviel. Er warf mich per Vorstandsbeschluß wegen meiner angeblich "vereinsschädigenden, dem Ziel, dem Zweck und den Interessen des Vereins entgegengesetzten Position" und wegen der angeblich "mißbräuchlichen Verwendung des ‘Verzeichnis der Förderer’ " aus dem Verein hinaus. Ich erhob dagegen Widerspruch, über den ein in der Satzung vorgesehenes Schiedsgericht entscheiden muß. Schließlich hatte ich nichts nach außen gegeben. Meine Fragen sollten nur zu einer vereinsinternen Diskussion führen. Ich war – wenn schon – eher der Meinung, daß sich Hubertus vom Zweck des Vereins entfernt hatte und nicht ich. Das nach einem Jahr (Anfang 1998) tagende Schiedsgericht (das im Rahmen der üblicherweise kleinen, 17köpfigen Mitgliederversammlung gewählt worden war) bestätigte natürlich meinen Ausschluß. Ich fand das vor allem deshalb unmöglich, weil die einzige Chance, im Verein bleiben zu können, an die Bedingung geknüpft worden war, die Diskussion einzustellen. Im Brief des Vorstands an mich hatte es geheißen: "Sie müssen eindeutig klarmachen, daß Sie die gegen den Verein und seine Organe gerichtete Kampagne des Ekkehard von Braunmühl weder billigen noch in irgendeiner Form unterstützen...". Diese Forderung, die einem Maulkorberlaß gleichkommt, zu akzeptieren, war und bin ich nicht bereit. Deshalb fragte ich einen Rechtsanwalt, wie ich mich dagegen wehren könne. Er empfahl eine Klage gegen den Ausschluß, da dieser unbegründet sei.

Diese Klage wurde vorige Woche in Münster im Amtsgericht verhandelt. Unglücklicherweise vertrat der Richter von der ersten Minute an die Meinung, daß er sich überhaupt nicht in vereinsinterne Fragen einmischt. Ihm war der konkrete Ablauf der Ereignisse für sein Urteil egal. Ich solle mich an die Mitglieder wenden, diese könnten ggf. den Vorstand neu wählen. Meine Frage, wie ich das bewerkstelligen soll, wenn der Vorstand meine Fragen nicht an die Mitglieder weiterleitet und ich selbst bei Benutzung der Fördererliste ausgeschlossen werde, beantwortete er praktisch mit einem Achselzucken. Gerichte mischen sich in Vereinsinterna nicht ein. Punkt.

Es entstand im Gerichtssaal eine unbefriedigende Situation, weshalb der Richter einen Vergleich (eine Einigung ohne Urteil) vorschlug: Der Ausschluß muß, wenn er gültig bleiben soll, von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden. Dazu muß der Vorstand allen Mitgliedern schriftlich eine entsprechende Ergänzung der Tagesordnung mitteilen. Dieser Vorgehensweise hat der Anwalt des Vereins zugestimmt (vom Vorstand ist niemand im Gericht erschienen). Die Alternative zu dieser Einigung wäre die Verlängerung des Rechtsstreites in die nächste Instanz und um weitere Monate bis Jahre gewesen. Deshalb habe ich ihm zugestimmt.

Das Problem dabei ist, daß die Versammlung bereits am 19.2.1999 in Münster stattfindet. Ich fürchte, daß die Verschickung der Tagesordnungsergänzung erst in letzter Minute die Mitglieder erreicht, daß außerdem in der Einladung keine Hinweise über die Hintergründe des Streits stehen und daß deshalb wieder nur die etwa 20 Anhänger von Hubertus zur Mitgliederversammlung erscheinen werden.

Empört bin ich vor allem darüber, daß es dem Vorstand dann praktisch gelungen sein wird, eine kritische Meinung zur Vorstandsarbeit zum Verstummen zu bringen, ohne daß die Mehrheit der Mitglieder jemals etwas davon erfahren hat. Soweit ich weiß, gibt es keine allgemeine schriftliche Information an die Mitglieder darüber, daß ich, geschweige denn, wie ich ausgeschlossen wurde. Der Vorstand hat die Mitglieder nicht darüber informiert, welch große Mühe er sich mit Protokollanfertigungen, außerordentlichen Schiedsgerichtswahlen und -sitzungen und der Anfertigung einer anwaltlichen Klageerwiderung gemacht hat. Das nenne ich undemokratische Machtausübung durch Filtern von Information. Offenbar hat der Vorstand Angst, daß seine Arbeit noch von anderen kritisiert wird oder daß die zahlenden Mitglieder von sich aus austreten, sodaß die Wirtschaftskraft des Vereins leidet.

Letztlich bestätigt die Vorgehensweise des Vorstandes bei meinem Ausschluß genau die Vorwürfe, die ihm gemacht werden: bei Aussicht auf Erfolg Machtmittel rücksichtslos einsetzen. Das ist zwar Hubertus-konform, aber undemokratisch. Falls es typisch "postpädagogisch" oder ein Beispiel für "Amication" sein soll, würde ich das gerne näher erläutert bekommen.

Ich würde mich freuen, wenn diejenigen von Euch, die wie ich Kritik am Vereinsvorstand haben oder noch mehr darüber wissen wollen, mit mir Kontakt aufnehmen. Das gilt auch für die, die an grundsätzlichen Fragen zu Erwachsenen-Kind-Beziehungen, eben an Freundschaft mit Kindern interessiert sind. Wir könnten dann beraten, was auf der Mitgliederversammlung passieren soll.

Ich hoffe, daß Ihr mich versteht und danke Euch für Eure Zeit.

Euer Mike Weimann

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ENDE der Dokumentation des Briefwechsels und Ausschlußverfahrens

 

 

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